Der FC Schalke 04 ist mit seinem Einspruch gegen die Sperre für Ron Schallenberg nach einer umstrittenen Gelb-Roten Karte gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) begründete die Abweisung des Schalker Protests erwartungsgemäß mit dem Prinzip der Tatsachenentscheidung.
Schallenbergs Platzverweis bei der 1:3-Niederlage der Königsblauen am vergangenen Wochenende beim 1. FC Nürnberg hatte aufgrund der von Schiedsrichter Nicolas Winter selbst eingestandenen Fehlentscheidung für Aufsehen gesorgt.
Winter selbst hatte eine Fehlentscheidung schon am Tag nach der Partie eingeräumt: „Ich habe die Bilder nach dem Spiel natürlich auch gesehen. Und ganz klar: Ich würde nicht noch einmal so entscheiden und Schallenberg Gelb-Rot zeigen“, sagte er der Bild. „Auch, wenn es nichts mehr hilft: Ich verstehe den Ärger der Schalker, die sich alle nach Abpfiff uns gegenüber übrigens absolut sportlich fair verhalten haben, absolut.“
Durch die Entscheidung des Sportgerichts muss Schallenberg im nächsten Punktspiel der Westfalen am Sonntag, 25. August, 13:30 Uhr, beim 1. FC Magdeburg zuschauen.
„Nicolas Winter hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Ron Schallenberg geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtslos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul. Damit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen. Und da der Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden kann, war der Einspruch zurückzuweisen“, erläuterte der stellvertretende Sportgerichts-Vorsitzende Georg Schierholz die im Einzelrichtererfahren gefällte Entscheidung.
Der DFB ergänzte bei der Bekanntgabe des Urteils die Hintergründe mit Hinweisen auf den Umgang mit Tatsachenentscheidungen. „Grundsätzlich“, hieß es in der Verbandsmitteilung, „zieht eine Gelb-Rote Karte eine automatische Sperre von einem Spiel nach sich, schützt der Weltfußballverband FIFA prinzipiell die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Einzige Ausnahme gemäß Paragraph 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB: Wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Dies ist hier nicht der Fall.“
Die unnötige und durch den Platzverweis möglicherweise gar nicht zustande gekommene 1:3-Niederlage gegen den 1. FC Nürnberg verhagelte Königsblau einen eigentlich guten Saisonstart. Nun wollen die Knappen das Ganze am Samstag, 17. August, 15:30 Uhr, gegen den VfR Aalen im DFB-Pokal geradeziehen. mit sid